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Integration im Gemeinsamen Unterricht
Gemeinsamer Unterricht
Seit dem Schuljahr 2007/2008 werden an der Rochusschule Kinder mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf im gemeinsamen Klassenverband unterrichtet. Diesen Entschluss traf das Kollegium der Rochusschule gemeinsam im Rahmen der Lehrerkonferenz in Absprache mit der Schulkonferenz.
„Sonderpädagogischer Förderbedarf ist bei Kindern und Jugendlichen anzunehmen, die in ihren Bildungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten so beeinträchtigt sind, daß sie im Unterricht der allgemeinen Schule ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden können. Dabei können auch therapeutische und soziale Hilfen weiterer außerschulischer Maßnahmeträger notwendig sein."
(KMK-Empfehlung, 1994, S.5f)
Bei einer Teilleistungsschwäche, z.B. Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und der Rechtschreibung, besteht im Regelfall kein sonderpädagogischer Förderbedarf. Mit Beginn des 2. Halbjahres des Schuljahres 2010 ist es geplant, LRS-Fördergruppen einzurichten.
Auf Antrag der Schule, des Kindergartens, der Eltern und/ oder der Schule wird ein so genanntes „AOSF-Verfahren“ (Ausbildungsordnung sonderpädagogischer Förderung) eröffnet. In diesem Verfahren wird ein Gutachten erstellt und ermittelt, ob sonderpädagogischer Förderbedarf besteht (für weitere Informationen siehe Anhang).
Schwerpunkte der sonderpädagogischen Förderung sind:
• Lernen
• Sprache
• Körperliche und motorische Entwicklung
• Emotionale und soziale Entwicklung
• Geistige Entwicklung
• Hören und Kommunikation
• Sehen
Organisation an der Rochusschule
In jeder Jahrgangsstufe unserer Schule gibt es eine GU-Klasse. In den GU-Klassen arbeiten die Klassenlehrerin und die Sonderpädagogin gemeinsam im Team. Die Anzahl der Unterrichtsstunden in Doppelbesetzung richtet sich nach der Anzahl der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf und dem jeweiligen Förderschwerpunkt.
An der Rochusschule werden je nach Jahrgang unterschiedlich viele Kinder im Rahmen des Gemeinsamen Unterrichts unterrichtet. Bisher gibt es an unserer Schule Kinder mit den Förderschwerpunkten „Lernen“, „Sprache“ und „Körperliche und motorische Entwicklung“. Die sonderpädagogische Förderung erfolgt je nach Förderschwerpunkt zielgleich nach den Bildungszielen der Grundschule oder zieldifferent nach den Richtlinien der Förderschule. Die GU-Klassen überschreiten in der Regel nicht eine Klassenstärke von 20 Kindern.
Leitideen und Entwicklungsziele
Wir sind der Überzeugung, dass
... Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam, miteinander und voneinander
lernen,
... eine Vielfalt in Lernvoraussetzungen und Lerninteressen durch die individuelle
Förderung zugelassen werden muss,
→ da Heterogenität „sowieso“ Normalität ist!
Unterrichtsgestaltung im Gemeinsamen Unterricht
Besonders offene Unterrichtsformen bieten sich für das individuelle und differenzierte Arbeiten an. Im Teamteaching von Grundschullehrerin und Sonderpädagogin können wir den Kindern zusätzliche individuelle Hilfestellungen anbieten. Dabei erfahren nicht nur die Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf besondere Zuwendung.
Formen des offenen Unterrichts, die wir praktizieren, sind zum Beispiel der Werkstattunterricht, die Freiarbeit und die Wochenplanarbeit. Hier können die individuellen Lernziele der Kinder berücksichtigt werden, und es kann dem Lernrhythmus und dem Lerntyp des einzelnen Kindes Rechnung getragen werden. Das soziale Lernen hat bei uns einen zentralen Stellenwert. Grundsätzlich lernen alle Kinder an einem gemeinsamen Inhalt. Differenziert wird, wenn nötig, zum Beispiel hinsichtlich des Umfangs, der Hilfe, des Niveaus, der Medien und der Ziele.
Alle Kinder können so gemäß ihren jeweiligen Fähigkeiten und Fertigkeiten individuell gefördert werden.
Sonderpädagogische Förderung
Sonderpädagogische Förderung berücksichtigt vor allem die spezifischen Entwicklungsbereiche Wahrnehmung, Sprache, Emotionalität, Motorik, Kognition, Soziabilität und Arbeitsverhalten. Grundsätzlich führen wir Gemeinsamen Unterricht so oft wie möglich im Klassenverband durch; wobei sich die Didaktik der allgemeinen Pädagogik und die Didaktik der jeweiligen sonderpädagogischen Fachrichtung verbinden. Es findet aber auch regelmäßig Förderung in Kleingruppen oder ggf. in Einzelförderung statt, in denen Kinder mit besonderem Förderbedarf (z.B. in den Bereichen Konzentration und Motorik) lernen. Grundsätzlich können bei Bedarf auch Kinder ohne sonderpädagogischen Förderbedarf an den Gruppen teilnehmen. Diese Fördergruppen treffen sich in der Regel in unserem „GU-Raum“, der speziell für Maßnahmen wie die äußere Differenzierung eingerichtet wurde und über spezifisches Material verfügt.
Förderplanung
Die individuelle Förderung geschieht auf Grundlage von Förderplänen. In einem Förderplangespräch klären wir im Austausch mit allen Beteiligten die Ausgangslage des Kindes und legen vordringliche Förderziele fest. Gemeinsam werden Maßnahmen für die Unterrichtspraxis festgelegt und dokumentiert. Der Förderplan wird im Team reflektiert und fortgeschrieben.
Die Mitarbeit von Eltern und Therapeuten ist in vielen Fällen notwendig und sinnvoll.
Kooperation / Vernetzung
Grundsätzlich findet eine Vernetzung mit außerschulischen Unterstützungssystemen (Elternhaus, Therapeutische Einrichtungen, Jugendamt, schulpsychologischer Dienst u.a.) zur Erreichung von Ziel- und Maßnahmentransparenz, zur Anpassung von Zielen und Maßnahmen statt. Dies geschieht in Form eines informellen Austauschs und gemeinsamer Absprachen in Verantwortung der Grundschullehrkräfte und der Sonderpädagogin.